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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2595/98 EFG 2002 S. 698

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 21, BGB § 1416, BGB § 1417, GewStG § 2 Abs. 1

Betriebsaufspaltung bei in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten

Leitsatz

  1. Eine Betriebsaufspaltung ist bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten an eine Betriebs-GmbH auch anzunehmen, wenn nur ein Ehegatte alleiniger Gesellschafter der GmbH ist.

  2. Eine bei der Betriebsgesellschaft vorliegende gewerbesteuerliche Steuerbefreiung wird dem Besitzunternehmen nicht in der Weise zugerechnet, dass auch dessen Verpachtungstätigkeit von der GewSt befreit ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 741 Nr. 12
EFG 2002 S. 698
YAAAB-12198

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.01.2002 - 5 K 2595/98

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