Betriebsaufspaltung bei in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten
Leitsatz
Eine Betriebsaufspaltung ist bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten
an eine Betriebs-GmbH auch anzunehmen, wenn nur ein Ehegatte alleiniger Gesellschafter der GmbH ist.
Eine bei der Betriebsgesellschaft vorliegende gewerbesteuerliche Steuerbefreiung wird dem Besitzunternehmen nicht in der Weise
zugerechnet, dass auch dessen Verpachtungstätigkeit von der GewSt befreit ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 741 Nr. 12 EFG 2002 S. 698 YAAAB-12198
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.01.2002 - 5 K 2595/98
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