Bemessung des umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchs für unternehmenseigene Pkw bei fehlendem inländischen Listenpreis
Leitsatz
Für umsatzsteuerliche Zwecke ist nach der für das Streitjahr maßgeblichen gesetzlichen Regelung die private Nutzung von dem
unternehmerischen Bereich zugeordneten Kraftfahrzeugen auch dann als Eigenverbrauch zu erfassen, wenn für diese Fahrzeuge
kein inländischer Listenpreis bei Erstzulassung feststellbar ist.
Bemessungsgrundlage für diesen Eigenverbrauch stellen die bei der Ausführung des Umsatzes entstandenen, zum Vorsteuerabzug
berechtigenden tatsächlichen Kosten dar, soweit sie im Schätzungswege der privaten Nutzung zuzuordnen sind.
Fundstelle(n): OAAAB-12197
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.11.2001 - 5 K 2425/98
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