Schätzung des beruflichen Nutzungsanteils eines häuslichen PC
Leitsatz
Es wird daran festgehalten, dass bei feststehender beruflicher Nutzung einer häuslichen PC-Anlage der Anteil der beruflichen
Nutzung mit 35% der Aufwendungen für PC und so genannte Peripheriegeräte (wie Scanner und Drukker) zu schätzen ist, wenn der
Steuerpflichtige keinen konkreten Einzelnachweis zum Umfang der beruflichen Nutzung des häuslichen PC führen kann. Die Peripheriegeräte
stellen selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter dar (Bestätigung des Senatsurteils vom - 5 K 1249/00, EFG 2001,
S. 1595)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 805 EFG 2002 S. 805 Nr. 13 KÖSDI 2002 S. 13376 Nr. 8 EAAAB-12196
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.11.2001 - 5 K 1647/00
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