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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1647/00 EFG 2002 S. 805

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 7 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1

Schätzung des beruflichen Nutzungsanteils eines häuslichen PC

Leitsatz

Es wird daran festgehalten, dass bei feststehender beruflicher Nutzung einer häuslichen PC-Anlage der Anteil der beruflichen Nutzung mit 35% der Aufwendungen für PC und so genannte Peripheriegeräte (wie Scanner und Drukker) zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige keinen konkreten Einzelnachweis zum Umfang der beruflichen Nutzung des häuslichen PC führen kann. Die Peripheriegeräte stellen selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter dar (Bestätigung des Senatsurteils vom - 5 K 1249/00, EFG 2001, S. 1595)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 805
EFG 2002 S. 805 Nr. 13
KÖSDI 2002 S. 13376 Nr. 8
EAAAB-12196

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.11.2001 - 5 K 1647/00

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