Rechtsschutzbedürfnis bei Klage des Konkursverwalters gegen die Finanzbehörde auf Erklärung des Verzichts auf ein zu Unrecht
eingetragenes Konkursvorrecht?
Leitsatz
Wird aufgrund eines von den Beteiligten nicht rechtzeitig erkannten Fehlers des Amtsgerichts für eine Forderung des Finanzamts
im Konkursverfahren ein tatsächlich nicht bestehendes Konkursvorrecht eingetragen, so hat das Amtsgericht als Konkursgericht
diesen Fehler gemäß § 145 KO zu berichtigen; für eine gegen das Finanzamt gerichtete Klage auf Erklärung des Verzichts auf
das Vorrecht besteht deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis.
Fundstelle(n): AAAAB-12193
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.12.2001 - 2 K 1347/01
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