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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1347/01

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2 KO § 145

Rechtsschutzbedürfnis bei Klage des Konkursverwalters gegen die Finanzbehörde auf Erklärung des Verzichts auf ein zu Unrecht eingetragenes Konkursvorrecht?

Leitsatz

Wird aufgrund eines von den Beteiligten nicht rechtzeitig erkannten Fehlers des Amtsgerichts für eine Forderung des Finanzamts im Konkursverfahren ein tatsächlich nicht bestehendes Konkursvorrecht eingetragen, so hat das Amtsgericht als Konkursgericht diesen Fehler gemäß § 145 KO zu berichtigen; für eine gegen das Finanzamt gerichtete Klage auf Erklärung des Verzichts auf das Vorrecht besteht deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis.

Fundstelle(n):
AAAAB-12193

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.12.2001 - 2 K 1347/01

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