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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 3075/98

Gesetze: MinöStDV § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4

Mineralölsteuererstattung bei Zahlungsausfall

Leitsatz

Die Behauptung, der Lieferungsempfänger hätte bei langjährigen Geschäftsbeziehungen wissen müssen, dass der Lieferant den Geschäften seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde legen würde, reicht nicht aus den Tatbestand des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStDV zu erfüllen. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStDV fordert für das Wirksamwerden der Entlastungsregelung ausdrücklich einen vereinbarten Eigentumsvorbehalt.

Fundstelle(n):
QAAAB-12179

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.11.1999 - 6 K 3075/98

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