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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2670/99 EFG 2002 S. 190

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2, EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2

Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei pauschal besteuerten Beiträgen eines Arbeitgebers zur Direktversicherung seines nicht rentenversicherten Arbeitnehmers

Leitsatz

Die pauschal versteuerten Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung stellen Arbeitslohn des nicht rentenversicherten Arbeitnehmers dar und berechtigen nicht den Vorwegabzug um 16 v. H. der Summe der Einnahmen zu kürzen. Ein Fall des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 i. V. m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG liegt in diesem Fall nicht vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 548 Nr. 9
EFG 2002 S. 190
EFG 2002 S. 190 Nr. 4
IAAAB-12173

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.11.2001 - 4 K 2670/99

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