Schenkungssteuerpflicht bei Zuwendungen unter Ehegatten zum Ausgleich von Steuervorteilen durch Ausnutzung eines Verlustabzuges
des beschenkten Ehegatten beim Zusammenveranlagung
Leitsatz
Geldzuwendungen eines Ehegatten zum Ausgleich eines Vermögensvorteils, den der zuwendende Ehegatte durch Ausnutzung eines
Ausgleichs eigener positiver Einkünfte mit Verlusten des anderen Ehegatten bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer
hatte, unterliegen als so genannte unbenannte oder ehebedingte Zuwendungen der Schenkungsteuer. Ein Anspruch des anderen Ehegatten
auf Vorteilsausgleich besteht grundsätzlich nicht; ein Ausgleichsanspruch kommt erst dann in Betracht, wenn der Ehegatte,
der den Verlust erlitten hat, durch spätere positive Einkünfte steuerliche Nachteile dadurch erleidet, dass der Verlustvortrag
sich verringert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 35 Nr. 1 EFG 2002 S. 209 EFG 2002 S. 209 Nr. 4 FAAAB-12161
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.10.2001 - 4 K 1832/00
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