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BAG 21.05.1992 2 AZR 551/91

Öffentlicher Dienst; | Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung (§ 13 BAT)

Auch eine wegen Nichtanhörung des Arbeitnehmers nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT formell unwirksame Abmahnung entfaltet die regelmäßig vor einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aufgrund der st. Rspr. des BAG (zuletzt AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) erforderliche Warnfunktion. Der Verstoß gegen das Anhörungsrecht macht die Abmahnung nur formell rechtswidrig, ohne daß damit feststeht, die Abmahnung könne nicht mehr verwertet werden (Schaub, NJW 1990, 872, 877). Entscheidend ist vielmehr, ob die Abmahnung in der Sache berechtigt ist (). Eine andere Frage ist dagegen, ob die Abmahnung in Personalakten in rechtlicher Hinsicht vorübergehend einem Verwertungsverbot unterliegt.

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