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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1249/00 EFG 2001 S. 1595

Gesetze: EStG § 6 Abs. 2, EStG § 7 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 19

Grundsatzurteil zur Geltendmachung von häuslichen PC-Anlagen und Peripheriegeräten - beruflicher Nutzungsanteil ohne konkreten Nachweis bei 35 v. H.

Leitsatz

1. Im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung einer PC-Anlage und der Peripheriegeräte steht einer Aufteilung in einen beruflichen (gewerblichen) und einen privaten Nutzungsanteil nicht das sog. Aufteilungsverbot nach § 12 Nr. 1 EStG entgegen.

2. Kann der Steuerpflichtige die Tatsache, nicht aber den Umfang der beruflichen Nutzung nachweisen, so ist im Wege der griffweisen Schätzung bei einem Arbeitnehmer, der die häusliche PC-Anlage nur außerhalb der Dienstzeiten (in der Regel abends und am Wochenende) und lediglich in Ergänzung seiner beruflichen Tätigkeit, die er am Arbeitsplatz erbringt, nutzt, der berufliche Nutzungsanteil mit 35 v. H. anzusetzen.

3. Scanner, Drucker und Monitore (Peripheriegeräte) sind selbständige Wirtschaftsgüter.

4. Der berufliche (gewerbliche) Nutzungsanteil bei Peripheriegeräten beträgt unter den vorgenannten Voraussetzungen ebenfalls 35 v. H.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1143 Nr. 21
EFG 2001 S. 1595
KÖSDI 2002 S. 13124 Nr. 1
IAAAB-12134

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.09.2001 - 5 K 1249/00

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