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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1091/01

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 1

Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung kein Arbeitslohn

Leitsatz

Beiträge des Arbeitsgebers für eine Gruppenunfallversicherung der Arbeitnehmer stellen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer nur einen mittelbaren Anspruch auf die Versicherungsleistungen gegenüber dem Versicherer hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 89 Nr. 2
OAAAB-12132

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.07.2001 - 6 K 1091/01

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