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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2460/99 EFG 2001 S. 1488

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 247, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, HGB § 249 Abs. 2

Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung aus drohender Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Bestimmung oder behördlicher Anordnung

Leitsatz

Die gegen Erhalt einer Einmalzahlung durch den Verzicht auf eine vertragliche Verpflichtung eines Vertragspartners entstandene Eigenverpflichtung stellt weder eine passivierungsfähige Verbindlichkeit dar noch berechtigt sie zur Bildung einer (Aufwands-)Rückstellung. Führt der Verzicht auf eine vertragliche Verpflichtung überdies zu einer möglichen Inanspruchnahme als öffentlich-rechtlicher Zustandsstörer, kommt die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nur in Betracht, wenn sich eine Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung konkretisiert hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1194 Nr. 22
EFG 2001 S. 1488
NAAAB-12128

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.07.2001 - 4 K 2460/99

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