Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung aus drohender Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Bestimmung oder behördlicher
Anordnung
Leitsatz
Die gegen Erhalt einer Einmalzahlung durch den Verzicht auf eine vertragliche Verpflichtung eines Vertragspartners entstandene
Eigenverpflichtung stellt weder eine passivierungsfähige Verbindlichkeit dar noch berechtigt sie zur Bildung einer (Aufwands-)Rückstellung.
Führt der Verzicht auf eine vertragliche Verpflichtung überdies zu einer möglichen Inanspruchnahme als öffentlich-rechtlicher
Zustandsstörer, kommt die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nur in Betracht, wenn sich eine Inanspruchnahme
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung konkretisiert hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1194 Nr. 22 EFG 2001 S. 1488 NAAAB-12128
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.07.2001 - 4 K 2460/99
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