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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2515/00 EFG 2001 S. 1475

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 173 Abs. 2, FGO § 47 Abs. 1, FGO § 56 Abs. 2

Fristgerechte Klageerhebung; Änderungssperre bei Steuerfahndungsprüfung

Leitsatz

1. Wird nachgewiesen, dass die Klageschrift rechtzeitig an das Finanzgericht gefaxt wurde, so ist die Klage fristgerecht erhoben und es kommt nicht mehr darauf an, dass dieser Vortrag und seine Glaubhaftmachung innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 FGO erfolgten.

2. Die Änderungssperre des § 173 Abs. 2 AO greift auch bei Steuerfahndungsprüfungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1475
KAAAB-12116

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.07.2001 - 2 K 2515/00

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