Unangemessenheit einer Gesamtgestaltung bei steuerlicher Zulässigkeit der einzelnen Gestaltungselemente
Leitsatz
Die Vermeidung der Anwendung des § 17 EStG durch Übertragung von Anteilen an einer schweizerischen AG auf Kinder, der jahrelange
Verzicht auf Gewinnausschüttungen bei gleichzeitiger Gewährung von Darlehen an die Gesellschafter und der Verkauf der Anteile
an eine KG, an der die Gesellschafter ebenfalls beteiligt sind, vor der Vornahme einer Gesamtausschüttung (damit die KG anschließend
eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung vornehmen kann) führt jedenfalls dann nicht zur Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs,
wenn nicht erwiesen ist, dass die Gestaltung auf einem von Anfang an gefassten Gesamtplan beruht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 565 Nr. 9 EFG 2001 S. 1474 QAAAB-12114
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.07.2001 - 2 K 1204/00
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