Aufschiebend bedingte Verpflichtung zur Zahlung von Schuldzinsen als Werbungskosten zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Die durch die Veräußerung eines Mietobjektes oder die Kündigung eines Mietvertrages aufschiebend bedingte und auf die Zeit
der Vermietung bezogene Verpflichtung zur Zinszahlung für die Überlassung von Kapital zum Erwerb des Mietobjektes kann - je
nach Lage des Einzelfalles - zu Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung führen. Entscheidend ist dabei, ob der Sachzusammenhang
der Zahlung mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die privat veranlasste Kündigung des Mietverhältnisses bzw.
den privat veranlassten Verkauf des Mietobjektes als die Zahlung auslösende Momente überlagert.
Fundstelle(n): SAAAB-12093
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.04.2001 - 3 K 2618/97
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