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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1023/99 EFG 2001 S. 442

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1, EGBGB Art. 3 Abs. 2, EGBGB Art. 18

Begriff der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person in § 33a EStG richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht

Leitsatz

Aufwendungen für im Ausland lebende Angehörige sind gemäß § 33a Abs. 1 EStG nur soweit abzugsfähig, als der Steuerpflichtige nach den Vorschriften des BGB gesetzlich unterhaltspflichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn nach den Vorschriften des EGBGB anzuwendendes ausländisches Recht eine weiter gehende Unterhaltspflicht - wie hier gegenüber Verwandten in der Seitenlinie - begründet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 797 Nr. 15
EFG 2001 S. 442
YAAAB-12052

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.12.2000 - 6 K 1023/99

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