Begriff der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person in § 33a EStG richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht
Leitsatz
Aufwendungen für im Ausland lebende Angehörige sind gemäß § 33a Abs. 1 EStG nur soweit abzugsfähig, als der Steuerpflichtige
nach den Vorschriften des BGB gesetzlich unterhaltspflichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn nach den Vorschriften des EGBGB
anzuwendendes ausländisches Recht eine weiter gehende Unterhaltspflicht - wie hier gegenüber Verwandten in der Seitenlinie
- begründet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 797 Nr. 15 EFG 2001 S. 442 NWB YAAAB-12052
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.12.2000 - 6 K 1023/99
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