Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1660/98
Gesetze: EStG § 12, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem Sohn
Leitsatz
Wenn
der Mietvertrag zwar einen Pauschbetrag für Nebenkosten festlegt, jedoch nicht regelt, um welche Nebenkosten es sich handelt,
nicht erwähnt wurde, ob die Wohnung in renoviertem oder nicht renoviertem Zustand übernommen wurde, und was bei Auszug des
Mieters geschieht
keine Regelungen über die Dauer des Mietverhältnisses und Kündigungsfristen getroffen wurden
nicht geregelt wurde wie die Miete zu zahlen ist,
unklar ist, welche Räume der Einliegerwohnung von der Miete umfasst sind, da es sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung
handelt
der Sohn als Mieter die Miete, Nebenkosten und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln zahlen kann
führt die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten dazu, dass das Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen ist.
Fundstelle(n):
ZAAAB-12043