Beendigung der Steuerpflicht bei der Veräußerung eines Fahrzeugs
Leitsatz
1. Bei der Veräußerung eines Fahrzeugs endet die Steuerpflicht für den Veräußerer, wenn eine ordnungsgemäße Veräußerungsanzeige
bei der Zulassungsbehörde eingeht. Eine Veräußerungsanzeige ist nur dann ordnungsgemäß, wenn Name und Anschrift des Erwerbers
hinreichend deutlich lesbar sind.
2. Der Veräußerer eines Fahrzeugs kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine von der Zulassungsbehörde entgegengenommene
Veräußerungsanzeige den an sie zu stellenden Anforderungen genügt, wenn nicht auf bestehende Mängel hingewiesen wird.
Fundstelle(n): QAAAB-12033
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.11.2000 - 4 K 1571/99
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