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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2226/98

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 10 Abs. 1, BGB § 662

Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

Leitsatz

1. Der Zuschuss einer Stadt an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft kann Entgelt für eine steuerbare Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag der Stadt eine in deren Kompetenzbereich fallende Aufgabe um der versprochenen Zahlung willen übernimmt.

2. Für die Frage, ob ein Leistungsaustausch vorliegt, ist entscheidend auf die zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden getroffene Vereinbarung abzustellen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 102 Nr. 2
LAAAB-12026

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FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.07.2000 - 4 K 2226/98

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