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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 3014/97 EFG 2001 S. 20

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2

Umweltberater kann freiberuflich tätig sein

Leitsatz

Einen ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann ein Umweltberater dann ausüben, wenn er einem beratenden Betriebswirt vergleichbare Beratungsleistungen erbringt. Hierfür ist nicht erforderlich, dass er mit seinen praktischen Arbeiten die ganze Bandbreite eines betriebswirtschaftlichen Studiums abdeckt. Seine Beratungstätigkeit muss aber von vergleichbarer Qualität sein, wobei sich die Kenntnisse auch auf andere Bereiche, wie z. B. Kunststofftechnik und Umweltschutz, erstrecken können. Anderenfalls wäre neuen Berufsgruppen der Zugang zu den gewerbesteuerlich begünstigten freien Berufen versperrt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 1244 Nr. 23
EFG 2001 S. 20
RAAAB-12024

Preis:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.08.2000 - 1 K 3014/97

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