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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 3064/99

Gesetze: EStG § 11 Abs. 2, EStDV § 82b Abs. 1 Satz 1

Einkommensteuer; Verteilungswahlrecht bei größerem Erhaltungsaufwand (§ 11 Abs. 2 EStG, § 82b Abs. 1 EStDV)

Leitsatz

Als Ausnahme zu § 11 Abs. 2 EStG eröffnet § 82b Abs. 1 EStDV lediglich die Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand, nicht aber den nochmaligen Abzug von vom Finanzamt irrtümlich bereits im Erstjahr berücksichtigten Aufwendungen. Unter Beachtung des weiterhin bestehenden Verteilungswahlrechts sind die auf die Folgejahre rechnerisch entfallenden Verteilungsanteile gleichmäßig um die im Erstjahr zuviel berücksichtigten Teilbeträge zu kürzen.

Fundstelle(n):
NAAAB-12008

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.07.2000 - 1 K 3064/99

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