Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung bei fehlender Aufdeckung der stillen Reserven des
zugehörigen Anteils am Sonderbetriebsvermögen?
Leitsatz
Einem Anteil am Mitunternehmeranteil ist auch ein entsprechender Anteil am Sonderbetriebsvermögen zuzuordnen.
Von daher ist für den Gewinn aus der Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils die Steuerbegünstigung nach §§
16, 34 EStG nicht zu gewähren, wenn gleichzeitig ein zum Sonderbetriebsvermögen gehörendes Grundstück unentgeltlich - ohne
Aufdeckung der stillen Reserven - übertragen wird.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1310 Nr. 24 JAAAB-11996
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.02.2000 - 2 K 3523/97
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