Aufwendungen für ein Jurastudium sind auch dann Ausbildungskosten, wenn der Steuerpflichtige bereits ein Studium an einer
FH für öffentliche Verwaltung absolviert hat und lediglich das erste juristische Staatsexamen ablegte
Leitsatz
Im Zusammenhang mit einem Jurastudium entstandene Aufwendungen stellen auch dann Ausbildungskosten dar, wenn der Steuerpflichtige
zuvor bereits ein Studium an einer FH für öffentliche Verwaltung mit dem Diplom abgeschlossen hat und lediglich die erste
juristische Staatsprüfung ablegt, aber nicht beabsichtigt, auch den Referendardienst zur Zulassung zur zweiten juristischen
Staatsprüfung abzuleisten, denn durch das Jurastudium werden die in dem FH-Studium erworbenen Kenntnisse nicht nur ergänzt
oder vertieft, sondern es wird jedenfalls mittelbar ein Wechsel in andere Berufe ermöglicht.
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 1240 LAAAB-11991
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.05.2000 - 5 K 1429/98
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