Aufwendungen für den Einbau einer Heizung als nachträgliche Herstellungskosten oder als Erhaltungsaufwand; Begriff der Herstellungskosten
i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB; Modernisierung keine wesentliche Verbesserung
Leitsatz
Aufwendungen für den Einbau einer Heizungsanlage (hier: Gasheizung) sind nur dann als nachträgliche Herstellungskosten i.
S. v. § 10e Abs. 3 Satz 2 EStG zu berücksichtigen, wenn sie zu einer wesentlichen Verbesserung i. S. v. § 255 Abs. 2 Satz
1 HGB führen. Eine wesentliche Verbesserung liegt dann nicht vor, wenn infolge der Aufwendungen die (Wohn-) Funktion eines
Hauses nicht eine andere und bessere geworden ist, sondern eine bisherige Funktion lediglich mit zeitgemäßen technischen Mitteln
erfüllt wird oder nur dem gewandelten Zeitgeschmack angepasst worden ist (Modernisierung).
Fundstelle(n): VAAAB-11979
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.04.2000 - 3 K 3249/99
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