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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 3454/98

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Ausführung von unmittelbaren Grundstücksschenkungen nicht auf mittelbare Grundstücksschenkungen übertragbar

Leitsatz

Die Erwägungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Vorverlegung des Zeitpunkts der Ausführung unmittelbarer Grundstücksaufwendungen sind auf mittelbare Zuwendungen, bei denen der Zuwendungserfolg nicht allein von den Rechtshandlungen des Schenkers abhängt, sondern das Grundstück von einem Dritten erworben werden muss, nicht übertragbar. Vor dem grundbuchmäßigen Vollzug hat der Bedachte keine hinreichend gesicherte Rechtsposition erlangt, die eine Vorabzurechnung rechtfertigen könnte.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 758 Nr. 14
HAAAB-11975

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.04.2000 - 4 K 3454/98

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