Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; keine Fiktion mangelnden Verschuldens bei fehlender vorheriger Anhörung oder Begründungsmängeln
Leitsatz
Einer vorherigen Anhörung des Steuerpflichtigen bedarf es nicht, wenn das Finanzamt ohne Sachverhaltsabweichung der Besteuerung
eine von zwei möglichen Alternativen zum Abzug von Werbungskosten zugrunde legt. Ist dem Steuerbescheid sodann eine Begründung
beigefügt, so kann die Fiktion des § 126 Abs. 3 AO nur greifen, wenn die Begründung die entscheidungserheblichen Abweichungspunkte
nicht oder nur völlig unverständlich aufführt, so daß ihre Rechtsschutzfunktion nicht gewährleistet ist.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Fundstelle(n): IAAAB-11966
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.03.2000 - 1 K 2742/99
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