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BFH 18.08.1992 VIII R 13/90
Einkommensteuer; | nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG durch Abtretung einer Darlehensforderung
Tritt der zu mehr als 1/4 an einer GmbH beteiligte Gesellschafter eine Darlehensforderung gegenüber der GmbH (kapitalersetzendes Darlehen) an den verbleibenden Gesellschafter ab, um aus der GmbH ausscheiden zu können, führt der mit der Abtretung verbundene Verlust der Forderung zu nachträglichen Anschaffungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG ()