Bei einer rechtsgrundlosen Abzweigung von Kindergeld gem. § 74 Abs.1 Satz 1 EStG richtet sich der Erstattungsanspruch nach
§ 37 Abs.2 Satz 1 AO gegen den Empfänger der abgezweigten Leistung. Dieser kann im Verfahren über die Rückforderung keine
Einwendungen erheben, welche die Rechtmäßigkeit der durch eigenen Verwaltungsakt ausgesprochenen Aufhebung der Kindergeldbewilligung
betreffen. Das gilt --sofern der Empfänger an der Aufhebung nicht beteiligt war-- jedenfalls dann, wenn er insoweit seine
Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verletzt hat.
Fundstelle(n): WAAAB-11944
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.10.2000 - 6 K 1617/99
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.