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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1617/99

Gesetze: AO 1977 § 37 Abs 2 S 1, AO 1977 § 218 Abs 2, EStG 1990 § 62 Abs 1, EStG 1990 § 68, EStG 1990 § 74 Abs 1 S 1

Rückforderung von abgezweigtem Kindergeld

Leitsatz

Bei einer rechtsgrundlosen Abzweigung von Kindergeld gem. § 74 Abs.1 Satz 1 EStG richtet sich der Erstattungsanspruch nach § 37 Abs.2 Satz 1 AO gegen den Empfänger der abgezweigten Leistung. Dieser kann im Verfahren über die Rückforderung keine Einwendungen erheben, welche die Rechtmäßigkeit der durch eigenen Verwaltungsakt ausgesprochenen Aufhebung der Kindergeldbewilligung betreffen. Das gilt --sofern der Empfänger an der Aufhebung nicht beteiligt war-- jedenfalls dann, wenn er insoweit seine Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verletzt hat.

Fundstelle(n):
WAAAB-11944

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.10.2000 - 6 K 1617/99

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