Kindergeld bzw. Behinderten-Pauschbetrag gem. § 33b Abs. 3 EStG für ein behindertes volljähriges Kind, das teilstationär in
einer Werkstatt für Behinderte untergebracht ist?
Leitsatz
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges behindertes Pflegekind, das teilstationär in einer Werkstatt für Behinderte
untergebracht ist, setzt u. a. voraus, dass die Pflegeeltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag leisten, der nach
der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ca. 20 % der gesamten Unterhaltskosten des Kindes beträgt, d. h. bei teilstationärer
Unterbringung, dass ein nicht gedeckter Unterhaltsbetrag in dieser Größenordnung verbleibt, der von den Pflegeeltern zu tragen
ist.
Neben den Kosten der teilstationären Unterbringung kommt zur Abgeltung des daneben anfallenden behinderungsbedingten Mehrbedarfs
ein Abzug in Höhe des Behinderten-Pauschbetrags gem. § 33b Abs. 3 EStG in Betracht, wenn im Einzelnen dargelegt wird, welche
zusätzlichen behinderungsbedingten Mehraufwendungen durch die Versorgung und Betreuung entstanden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1391 EFG 2003 S. 1391 Nr. 19 ZAAAB-11930
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 15.05.2003 - IV 479/2001
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