Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 120/2002 EFG 2003 S. 1119
Gesetze: InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 2
Keine Anwendung der ab gültigen Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG auf im Kalenderjahr 2000 bereits abgeschlossene
Investitionen.
Leitsatz
Die Erweiterung des Kumulierungsverbotes des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 vom Anspruchsberechtigten auf den Anspruchsberechtigten
und (im Veräußerungsfall) den Erwerber ist keine Klarstellung, sondern eine materielle Rechtsänderung. Eine solche belastende
Gesetzesänderung bedarf einer Übergangsregelung hinsichtlich ihres zeitlichen Geltungsbereichs, um eine verfassungsrechtlich
unzulässige Rückwirkung zu vermeiden. Das Fehlen einer solchen Übergangsregelung stellt sich als Gesetzeslücke dar, die im
Wege verfassungskonformer abändernder Lückenfüllung dahin gehend zu schließen ist, dass der Geltungsbereich der Neufassung
auf diejenigen noch offenen Fälle eingeschränkt wird, in denen die Investitionen nach der Gültigkeit der Neufassung ()
getätigt wurden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1119 EFG 2003 S. 1119 Nr. 15 INF 2003 S. 610 Nr. 16 VAAAB-11914
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.04.2003 - I 120/2002
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