Haftung des Steuerberaters wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung seines Mandanten
Leitsatz
Ein Steuerberater, der von der Steuerunehrlichkeit seines Mandanten weiß, etwa aufgrund dessen fehlerhafter Buchführung oder
aufgrund der Nichterklärung eines steuerpflichtigen Umsatzes, handelt als Gehilfe mit Vorsatz, wenn er gleichwohl seinen Mandanten
weiterhin unterstützt, indem er in seiner Kanzlei unrichtige Betriebszahlen in Steuerformulare eintragen läßt, diese mit seinem
Kanzleistempel versieht und damit den Anschein der Richtigkeit erweckt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1251 Nr. 20 INF 2003 S. 523 Nr. 14 KAAAB-11909
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.12.2002 - II 536/2000
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.