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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 241/2001 EFG 2003 S. 921

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Betriebsausgabenabzug für Büroraum eines Verlagsbeauftragten im Kellergeschoß eines Einfamilienhauses.

Leitsatz

  1. Ein Büroraum im Kellergeschoß eines Einfamilienhauses, der über einen separaten Eingang, für den Steuerpflichtigen aber auch über andere Räume zugänglich ist, stellt ein Arbeitszimmer und keine (häusliche) Betriebsstätte dar.

  2. Das häusliche Arbeitszimmer bildet nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit eines selbständigen Verlagsbeauftragten (für Telefonbucheinträge), wenn dort zwar nicht nur Vor- und Nacharbeiten sondern auch kreative, für die Wertschöpfung bedeutsame Designentwürfe (ca. 30 - 35 % der Gesamtaufträge) gefertigt werden, daneben aber für die Erteilung von Kundenaufträgen eine intensive Reisetätigkeit (täglich 7 - 21 Uhr) erforderlich wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 921
EFG 2003 S. 921 Nr. 13
FAAAB-11899

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 26.09.2002 - I 241/2001

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