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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 18/2001 EFG 2003 S. 840

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1, EStG § 33b Abs. 6

1. Aufwendungen vor Beendigung des Vorbehaltsnießbrauchs als vorab entstandene Werbungskosten2. Nachweis des für die Gewährung des Pflegepauschbetrages erforderlichen Merkmals der Hilflosigkeit

Leitsatz

1. Der Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem lebenslangen Nutzungsrecht belastet ist, kann Aufwendungen nicht als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen, wenn ein Ende der Nutzung durch den Nießbraucher noch nicht absehbar ist. Das Ende der Nutzung ist regelmäßig dann noch nicht absehbar, wenn es von der Lebensdauer des Nutzenden abhängt.

2. Das für die Gewährung des Pflegepauschbetrags erforderliche Merkmal der Hilflosigkeit kann nur durch das Ausweis- bzw. Bescheinigungsverfahren nachgewiesen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1019 Nr. 17
EFG 2003 S. 840
BAAAB-11896

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.02.2003 - VI 18/2001

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