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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 203/2001

Gesetze: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4

Kein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb durch Wegfall der Ausgleichspflicht des überlebenden Gesamtgläubigers einer in unveränderter Höhe fortzuzahlenden Leibrente

Leitsatz

Ist eine kaufvertraglich vereinbarte Leibrente beim Tod eines Gesamtgläubigers in unveränderter Höhe bis zum Ableben des anderen Gesamtgläubigers zu zahlen, liegt im Wegfall der Ausgleichspflicht des überlebenden Gesamtgläubigers nach § 430 BGB beim Tod des erstversterbenden weder ein Erwerb von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG noch wegen des regelmäßig ersatzlosen Untergangs des Rentenanspruchs des Erstversterbenden eine Schenkung auf den Todesfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG.

Fundstelle(n):
XAAAB-11893

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 13.02.2003 - IV 203/2001

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