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Post; | Neufassung der Telekommunikationsverordnung

Die Telekommunikationsverordnung (TKV) ist als Neufassung v. im BGBl I S. 1717 in der seit dem geltenden Fassung bekanntgemacht worden. Die Verordnung regelt die Rechte und Pflichten der Deutschen Bundespost Telekom und ihrer Kunden; ergänzend dazu treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Leistungsbeschreibungen und der Bestimmungen über die Leistungsentgelte der Deutschen Bundespost Telekom.

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