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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 187/2000

Gesetze: EStG § 10d Abs. 3, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4

Ermittlung des Veräußerungsverlusts; Wertansatz bei auflösend bedingtem Teilerlass einer Bürgschaftsverpflichtung

Leitsatz

Bei Ermittlung des Auflösungsverlustes nach § 17 EStG sind vom Gesellschafter einer GmbH eingegangene Bürgschaftsverpflichtungen als nachträgliche Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung nur in Höhe des nach einem (Teil-)Erlass verbleibenden Restbetrags und nicht mit dem vollen Nennwert anzusetzen, auch wenn der (Teil-)Erlass aufschiebend bedingt war und der Bedingungseintritt noch nicht absehbar ist, aber nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten eintreten wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 403 Nr. 11
YAAAB-11884

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 23.01.2003 - VI 187/2000

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