Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmers durch Ehegatten
Leitsatz
Bei einer gemeinsamen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers z. B. durch Ehegatten sind die Voraussetzungen des § 4 Abs.
5 Satz 1 Nr. 6b EStG, bezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person, zu prüfen, weil die in § 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 2 und
3 EStG genannten Abzugsbeschränkungen personenbezogen anzuwenden sind.
Daraus folgt, dass die auf die jeweilige Nutzung entfallenden Kosten zunächst den einzelnen Ehegatten zuzuordnen sind.
Erst im Anschluss an die zeitanteilige Kostenaufteilung ist zu prüfen, ob und inwieweit bei den einzelnen Ehegatten jeweils
die Voraussetzungen für den Abzug der Kostenanteile für das Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG) erfüllt sind
oder nicht.
Fundstelle(n): INF 2003 S. 287 Nr. 8 BAAAB-11870
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 05.12.2002 - VI 107/2000
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