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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 80/2002 EFG 2002 S. 1552

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 2a, GrEStG § 13 Nr. 6

Zur Frage, ob § 1 Abs. 2a GrEStG auch bei einem Gesellschafterwechsel einer werbenden Personengesellschaft anzuwenden ist

Leitsatz

Die Bestimmung des § 1 Abs. 2a GrEStG kann nicht einschränkend im Wege der teleologischen Reduktion dahin ausgelegt werden, dass sie nur auf lediglich Grundbesitz haltende und verwaltende Gesellschaften anwendbar sein soll, nicht aber auf werbende Unternehmen und damit auch auf gewerbliche Personengesellschaften.

Gegen die Bestimmung des § 13 Nr. 6 GrEStG, die bei einem Gesellschafterwechsel die Personengesellschaft als Steuerschuldnerin bestimmt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1551 Nr. 23
EFG 2002 S. 1552
JAAAB-11850

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 31.07.2002 - IV 80/2002

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