Erlaß der entstandenen Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis gem. § 14 Abs. 3 UStG aus Billigkeitsgründen, wenn der
Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und die Steuer zurückgezahlt wurde
Leitsatz
Wird in einer Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl keine Leistung erbracht wird, ist die Festsetzung der Umsatzsteuer
gem. § 14 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 UStG gerechtfertigt. § 14 Abs. 3 UStG ist als abstrakter Gefährdungstatbestand gefasst.
Für den Fall, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung bereits zur Erlangung des Vorsteuerabzugs verwendet hat, ist die sich
aus § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG ergebende Steuerschuld jedenfalls dann aus Billigkeitsgründen tatsächlich ausgeführt und versteuert
worden ist und die vom Leistungsempfänger abgezogenen Vorsteuerbeträge in vollem Umfang der Staatskasse erstattet worden sind.
Für den Fall, dass keine Leistung erbracht wurde, sieht das Gesetz keine Billigkeitsregelung vor.
Fundstelle(n): KAAAB-11828
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 23.04.2001 - II 538/00
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