Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel - Einbeziehung von Grundstücksverkäufen
einer Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist.
Leitsatz
Bei der Abgrenzung zwischen privaten vermögensverwaltenden Grundstücksgeschäften und gewerblichem Grundstückshandel kommt
nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Zahl der veräußerten Objekte und dem zeitlichen Abstand der maßgeblichen
Tätigkeit indizielle Bedeutung zu.
Im Rahmen der sog. Drei-Objekt-Grenze sind auch Grundstücksverkäufe einer Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt
ist, von Bedeutung.
Auch ein gewerblich tätiger Gesellschafter kann private Grundstücksverwaltung vornehmen. Jedoch folgt aus der Tatsache, dass
ein Objekt mit einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag versehen und die Finanzierung langfristig angelegt ist nicht,
dass dieses Objekt dem Privatbereich zuzuordnen sei.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 933 Nr. 15 EFG 2002 S. 1033 EFG 2002 S. 1033 Nr. 16 LAAAB-11819
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.03.2002 - III 154/1999
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