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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 154/1999 EFG 2002 S. 1033

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, GewStG § 2 Abs. 2, GewStG § 7

Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel - Einbeziehung von Grundstücksverkäufen einer Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist.

Leitsatz

Bei der Abgrenzung zwischen privaten vermögensverwaltenden Grundstücksgeschäften und gewerblichem Grundstückshandel kommt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Zahl der veräußerten Objekte und dem zeitlichen Abstand der maßgeblichen Tätigkeit indizielle Bedeutung zu.

Im Rahmen der sog. Drei-Objekt-Grenze sind auch Grundstücksverkäufe einer Gesellschaft, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist, von Bedeutung.

Auch ein gewerblich tätiger Gesellschafter kann private Grundstücksverwaltung vornehmen. Jedoch folgt aus der Tatsache, dass ein Objekt mit einem langfristigen gewerblichen Mietvertrag versehen und die Finanzierung langfristig angelegt ist nicht, dass dieses Objekt dem Privatbereich zuzuordnen sei.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 933 Nr. 15
EFG 2002 S. 1033
EFG 2002 S. 1033 Nr. 16
LAAAB-11819

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.03.2002 - III 154/1999

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