Leistungsempfänger bei Überzahlung an Abtretungsempfänger;Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO; Einwand von Treu und
Glauben
Leitsatz
Eine nur über einen Teilbetrag eines Steuererstattungsanspruchs vorliegende Abtretung ist hinsichtlich des nichtabgetretenen
Teilbetrages einer vollständig unwirksamen Abtretungserklärung gleichzusetzen. In diesem Fall hat der Abtretungsempfänger
als Leistungsempfänger grundsätzlich den vom Finanzamt überbezahlten Teilbetrag nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO zu erstatten.
Zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben als Einwand gegen den Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 713 Nr. 11 JAAAB-11795
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 16.01.2002 - III 12/98
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