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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 250/2000 EFG 2002 S. 314

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4 Nr. 6b Satz 3 Halbsatz 2

Häusliches Arbeitszimmer bei einem gewerblich tätigen Konstrukteur

Leitsatz

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein häusliches Arbeitszimmer bei einem gewerblich tätigen Konstrukteur den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet und der vollständige Abzug der daraufentfallenden Aufwendungen als Betriebsausgaben zulässig ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 331 Nr. 6
EFG 2002 S. 314
EFG 2002 S. 314 Nr. 6
LAAAB-11777

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.07.2001 - III 250/2000

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