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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 329/1999 EFG 2002 S. 283

Gesetze: EigZulG § 6 Abs. 2 Satz 2, EigZulG § 6 Abs. 2 Satz 3

Eigenheimzulage: Fortsetzung der Eigenheimförderung nach dem Tod eines Ehegatten

Leitsatz

Die für den Tod eines Ehegatten vorgesehene begünstigende Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG ist dahin gehend auszulegen, dass die Förderung stets so zu Ende geführt werden kann, wie es ohne den Todesfall bei bestehender Ehe möglich gewesen wäre.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 283 Nr. 5
EFG 2002 S. 283
NAAAB-11772

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 23.10.2001 - I 329/1999

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