Keine Grunderwerbsteuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG trotz vorübergehender Unterbrechung bei Verwirklichung des Publikumsfonds
Leitsatz
Eine Verringerung der Beteiligung des das Grundstück einbringenden Gesellschafters an der erwerbenden Gesellschaft, welche
die Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 2 GrEStG entfallen lässt, erfolgt auch dann in sachlichem Zusammenhang mit der Grundstückseinbringung,
wenn das im Einbringungszeitpunkt geplante Konzept eines Publikumsfonds nach einer zeitlichen Unterbrechung von weniger als
einem Jahr, in der das Vorhaben vorerst nicht weiter verfolgt worden ist, mit etwas verändertem Volumen verwirklicht wird.
Fundstelle(n): KAAAB-11760
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.07.2001 - IV 33/1999
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