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Kraftfahrzeugsteuer; | Zugmaschine i. S. des § 3 Nr. 7 KraftStG 1979
Eine Zugmaschine i. S. des § 3 Nr. 7 KraftStG 1979 ist ein Fahrzeug, dessen wirtschaftlicher Wert im wesentlichen in der Zugleistung liegt und das nach seiner Bauart ausschließlich oder überwiegend zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern zu dienen geeignet und bestimmt ist (). Mit Anhängerkupplung bzw. Anhängerblock umgerüstete ,,Pkw-Kombi'' bzw. Lkw, die verkehrsrechtlich als Zugmaschinen anerkannt sind, stellen i. S. des KraftStG aber keine Zugmaschinen dar. Das KraftSt-Recht folgt grundsätzlich nicht Festlegungen verkehrsrechtlicher Art, die im Verwaltungswege erfolgen.