- Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG durch Anwachsung - Übernahme von Schulden und gewährte Kommanditbeteiligung als Gegenleistung
bei einer Anwachsung- Sperrfrist nach § 6 Abs. 4 GrEStG gilt auch für Erwerb bei einer notwendigen Unternehmenssanierung
Leitsatz
Kommanditanteile, die bei einem Erwerb durch Anwachsung als Abfindung gewährt werden, können trotz im Erwerbszeitpunkt aufgelaufener
Verluste der Kommanditgesellschaft ohne ausdrückliche Übernahme einer entsprechenden Last bei Ermittlung der Gegenleistung
nicht mit einem negativen Wert angesetzt werden.
Die Sperrfrist von 5 Jahren nach § 6 Abs. 4 GrEStG gilt unabhängig von einer Steuerumgehungsabsicht auch für einen ansonsten
nach § 6 Abs. 3 GrEStG steuerbegünstigten Erwerb im Rahmen einer notwendigen Unternehmenssanierung.
Fundstelle(n): DAAAB-11758
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 19.07.2001 - IV 151/99
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