Haftung des Liquidators einer GmbH für deren rückständige Umsatzsteuern
Leitsatz
Der Liquidator einer GmbH verletzt die ihm obliegenden Pflichten grob schuldhaft und erfüllt den Haftungstatbestand des §
69 AO, wenn er im Rahmen des freihändigen Verkaufs eines GmbH-Grundstücks auf die nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG bestehende
Steuerbefreiung verzichtet und gemäß § 9 UStG zur Umsatzsteuer optiert, obwohl er weiß, dass er die Umsatzsteuerschuld nicht
werde begleichen können. Auf das Erlangen eigener persönlicher Vorteile kommt es dabei nicht an. Der Haftungsanspruch ist
begründet, wenn der Liquidator sich durch Vorwegbefriedigung anderer Gläubiger oder in sonst schuldhafter Weise außerstande
setzt, künftig fällig werdende Steuerschulden zu tilgen.
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 1354 PAAAB-11754
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 15.07.1999 - II 6/99
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