Wohngrundstück mit großem Garten als wirtschaftliche EinheitNachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch Gutachten und
Verkäufe
Leitsatz
Ein insgesamt eingefriedetes Grundstück mit Wohnhaus und einem weitläufigen, unterschiedlich gepflegten und genutzten Garten
ist als eine wirtschaftliche Einheit zu bewerten.
Ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG muss nicht von einem öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen erstellt sein; es muss jedoch inhaltlich richtig und schlüssig sein sowie den anerkannten
Grundsätzen der Wertermittlung entsprechend der Wertermittlungsverordnung genügen.
Grundstücksverkäufe zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts müssen nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt
erfolgt sein (gegen Abschnitt 177 Abs. 1 Satz 3 und 163 Abs. 1 Satz 3 ErbStR).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 960 MAAAB-11742
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 29.03.2001 - IV 419/99
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