Abgabe einer unvollständigen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH als Steuerverkürzung
Leitsatz
Der Geschäftsführer einer GmbH hat die Umsatzsteuer aus einem Grundstücksveräußerungsgeschäft hinterzogen, wenn er die Kaufpreiszahlung
erst nach über einem Jahr in einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt.
Die strafrechtliche Verurteilung des Täters ist zum Nachweis der Steuerhinterziehung nicht erforderlich. Die wirksame Selbstanzeige
führt nicht zur Beseitigung des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, sondern nur zu einem persönlichen Strafaufhebungsgrund.
Schuldner der Hinterziehungszinsen ist derjenige, zu dessen Vorteil die Steuer hinterzogen wurde.
Fundstelle(n): HAAAB-11735
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.03.2000 - II 363/1999
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