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FG Nürnberg Urteil v. - V 479/98 EFG 2001 S. 566

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStDV § 7

Zur Feststellung eines Veräußerungsgewinns bei Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung

Leitsatz

Mit Beendigung einer atypisch stillen Beteiligung, für die eine Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie ein Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven einschließlich des Firmenwerts beim Ausscheiden vereinbart war, ist ein Aufgabegewinn festzustellen. Zum Betriebsvermögen des atypisch stillen Gesellschafters gehört auch dessen Sonderbetriebsvermögen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 573 Nr. 11
EFG 2001 S. 566
IAAAB-11726

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FG Nürnberg, Urteil v. 13.09.2000 - V 479/98

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