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FG Nürnberg Urteil v. - I 207/98 EFG 2001 S. 69

Gesetze: EStG § 10i Abs. 1 Nr. 2 a, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1, EStG § 7, EStG § 9

Verhältnis der anschaffungsnahen Aufwendungen zu den Anschaffungskosten einer Wohnung nicht - allein - maßgebend für die Qualifizierung, ob Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand vorliegt

Leitsatz

Allein die Tatsache, daß im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb einer Wohnung Aufwendungen getätigt wurden, die 15% der Anschaffungskosten der Wohnung übersteigen, spricht noch nicht für die Annahme von nachträglichen Herstellungskosten. Substanzerhaltende Maßnahmen, mit denen einer Wohnung der zeitgemäße Wohnkomfort wiedergegeben werden soll, den sie durch den technischen Fortschritt und durch die Veränderung der Lebensgewohnheiten verloren hat, ohne daß die Substanz der Wohnung verändert wird, können nicht zu nachträglichen Herstellungskosten führen.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 69
CAAAB-11702

Preis:
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FG Nürnberg, Urteil v. 06.10.2000 - I 207/98

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