Verhältnis der anschaffungsnahen Aufwendungen zu den Anschaffungskosten einer Wohnung nicht - allein - maßgebend für die Qualifizierung,
ob Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand vorliegt
Leitsatz
Allein die Tatsache, daß im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb einer Wohnung Aufwendungen getätigt wurden, die 15%
der Anschaffungskosten der Wohnung übersteigen, spricht noch nicht für die Annahme von nachträglichen Herstellungskosten.
Substanzerhaltende Maßnahmen, mit denen einer Wohnung der zeitgemäße Wohnkomfort wiedergegeben werden soll, den sie durch
den technischen Fortschritt und durch die Veränderung der Lebensgewohnheiten verloren hat, ohne daß die Substanz der Wohnung
verändert wird, können nicht zu nachträglichen Herstellungskosten führen.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.